Hérault 34 - Vermietung von Ferienwohnungen für Paare, Familien und Geschäftsreise

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Prieuré Saint Martia

(französiches Gesetz)
Artikel 1:Aufenthaltsdauer: der unterzeichnende Mieter erhält kein Anrecht über die Vertragsdauer hinaus, der Vertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.

Artikel 2: Vertragsabschluss: Die Reservierung tritt in kraft, sobald die Anzahlung von 25% des Gesamtpreises beim Vermieter eingegangen ist und dieser vor dem auf der Rückseite des Vertrages erwähten Datums ein unterschreibenes Exemplar des Vertrages erhalten hat. Das zweite Exemplar muss vom Vermieter aufbewahrt werden. Das in diesem Vertrag zwischen den erwähnten Parteien vereinbarte Mietobjekt kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers an Dritte, ob Privatpersonen oder Gesellschafter, weitergegeben werden. Jegliche Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung führt zur sofortigen Kündigung des Mietobjektes zu Lasten des Mieters. Das Mietobjekt bleibt im Besitz des Vermieters.

Artikel 3: Rücktritt des Mieters: Jeglicher Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben oder Telegramm gegenüber dem Vermieter mitgeteilt werden: a) Rücktritt vor Ankunft: die Anzahlung wird vom Vermieter einbehalten. Letzterer kann den Restbetrag des Aufenthaltspreises einfordern, wenn der Rücktritt weniger als 6 Wochen vor der vereinbarten Ankunft erfolgt. Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag aufgeführten Ankunftsdatum erscheint, wird der Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über das Mietobjekt verfügen. b) wenn der Aufenthalt abgebrochen wird,

Artikel 4: Rücktritt des Eigentümers: der Eigentümer überweist dem Mieter das Zweifache des bereits erhaltenen Betrages.

Artikel 5 : Ankunft: Der Mieter ist verpflichtet das im Vertrag erwähnte Ankunftsdatum sowie die Ankunftszeit einzuhalten oder den Vermieter bei Änderung oder Verspätung zu benachrichtigen.
Artikel 6: Restzahlung: Die Restzahlung muss 6 Wochen vor Ankunft erfolgen.

Artikel 7: Abnahme: bei Ankunft in der Unterkunft und bei der Abreise wird eine Inventarliste gemeinsam vom Mieter und Vermieter erhoben und unterschrieben. Diese Inventarliste gilt als einzige Grundlage im Schadensfall bezüglich der Bestandsaufnahme des Ortes. Die Putzkontrolle der Unterkunft ist bei der Bestandsaufnahme mit zu berücksichtigen. Der Mieter ist verpflichtet die Unterkunft während seines Aufenthaltes sauber zu halten und bei der Abreise zu putzen.

Artikel 8: Sicherheitsgarantie und Kaution: Bei der Ankunft verlangt der Vermieter eine Sicherheitsgarantie in Höhe des auf der Rückseite des Vertrages erwähnten Betrages. Diese wird bei der Abreise zurückerstattet, wenn die Bestandsaufnahme nicht negativ ausfiel. Im gegenteiligen Fall wird eine Minderung der Rückzahlung in Höhe der Wiedergutmachung des verursachten Schadens vorgenommen. Bei einer vorzeitigen Abreise (abweichend von der in den Bestimmungen erwähnten Abreisezeit), bei der keine Abnahme der Unterkunft am selben Tag möglich ist, wird die Kaution vom Vermieter innerhalb einer Woche zurückerstattet.

Artikel 9: Nutzung der Unterkunft: der Mieter ist gehalten den friedlichen Charakter der Ortes zu respektieren und ihn entsprechend seiner Bestimmung zu nutzen.

Artikel 10: der Vertrag wird für eine maximale Personenanzahl abgeschlossen. Wenn die Personenhöchstzahl überschritten wird, kann der Vermieter die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern.


Artikel 11: Tiere: Laut den Vertragsbedingungen werden keine Tiere zugelassen.

Artikel 12: Versicherung: Der Mieter hat für alle Schäden, die von ihm verursacht werden, aufzukommen. Es wird empfohlen eine Reiseversicherung, die diese Schäden abdeckt, ab zu schließen.

Artikel 13: Es handelt sich um ein Privatschwimmbad, das der Eigentümer außschlieschlich den Bewohnern der Apartments zur Verfügung stellt, d,h, nur den Mietern. Eltern werden gebeten die Hygienevorschriften einzuhalten, für die Sicherheit zu sorgen und die Ruhe zu respektieren. Die Mieter haften für ihre Nutzung. Im Falle der Nichtrespektierung der Regeln behält es sich der Eigentümer vor, den Zugang zum Schwimmbad zu untersagen ohne die Mietvertragsbedingungen zu ändern.

Artikel 14: Bezahlung der Nebenkosten: Am Ende des Aufenthaltes ist der Mieter gehalten alle nicht im Gesamtpreis enthaltenen Kosten zu begleichen. Die Höhe der Nebenkosten wird auf der Basis der im Vertrag und den Mietbedingungen erwähnten Aufrechnungen kalkuliert und vom Eigentümer nachgewiesen.


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